Über die Vor- und Nachteile von Sanierungsgebieten haben wir bereits ausführlich berichtet.
Nachlesen können Sie die Artikel hier:
Achtung, Sie wohnen in einem Sanierungsgebiet
Lassen Sie sich nicht verunsichern
Bislang haben 12 Personen Anträge auf Zuschüsse gestellt und damit von der Einrichtung der Sanierungsgebiete in den drei Ortsteilen profitiert. Gemessen an der großen Anzahl betroffener Gebäude ist dies eine überschaubare Anzahl. Wir hoffen, dass zukünftig noch mehr Einwohner davon profitieren.
Aktuell stand das Thema Sanierungsgebiete erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Bei der Meldung der Parzellen an das Grundbuchamt, für die der Sanierungsvermerk erstellt werden soll, sind mehrere Grundstücke vergessen worden. Um diese nachträglich in das Sanierungsgebiet aufnehmen zu können, wurde ein Nachtrag der Sanierungssatzung notwendig. Erst mit der förmlichen Aufnahme der betroffenen Grundstücke in die Satzung gelten die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Dass dies nicht nur Vorteile mit sich bringt, ist den oben erwähnten Artikeln zu entnehmen.
Wir sind der Ansicht, dass die betroffenen Eigentümer ein Recht auf Information über die Folgen dieses Vermerks haben und haben daher beantragt, diese schriftlich über die Vor- und Nachteile zu informieren, bevor Post vom Grundbuchamt eintrifft.
Leider wurde unser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Auch eine schriftliche Information über die Möglichkeit aus dem Sanierungsgebiet entlassen zu werden, beispielsweise bei sanierten Gebäuden oder bei Gebäuden die keiner Sanierung bedürfen, wurde abgelehnt. Es erfolgte lediglich eine rudimentäre Information dazu im Blickpunkt Schwalbach.
Volle Transparenz und umfassende Information sehen unseres Erachtens anders aus.
Ein Musterformular zur Entlassung aus dem Sanierungsgebiet können Sie hier downloaden: