Wir wollen keine weitere Erhöhung der Grundsteuer.
Die Grundsteuer ist für jeden relevant, vom Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstückes bis zum Mieter einer kleinen Wohnung. Grundsätzlich ist der Eigentümer zahlungspflichtig, die Grundsteuer wird jedoch über die Nebenkosten auf eventuelle Mieter umgelegt. Sie berechnet sich nach einem komplizierten Verfahren aus dem Einheitswert des Grundstücks, der Grundsteuermesszahl multipliziert mit dem Hebesatz. Die Höhe des Hebesatzes wird individuell von der Gemeinde festgelegt.
Seit 2010 sind der Hebesatz und damit die Grundsteuer in der Gemeinde Schwalbach um 60 % gestiegen. Im Hinblick auf die geplante Umstrukturierung der Bemessungsgrundlage, die aktuell in den Medien verfolgt werden kann, ist besondere Vorsicht geboten.
Wir wollen keine weitere Erhöhung der Grundsteuer, die die Bürger noch weiter belastet.