Lassen Sie sich nicht verunsichern

In einem aktuellen Flugblatt haben wir über die Rechte und Pflichten von Immobilienbesitzern in den in Schwalbach, Elm und Hülzweiler erlassenen Sanierungsgebieten informiert. Die Reaktion der Gemeinde folgt prompt. Sachliche Information wird im aktuellen Blickpunkt als „Verwirrung, unfair und unglücklich“ bezeichnet. Die Bürgerinnen und Bürger würden dadurch nur „unnötigerweise verunsichert“.

Sanierung

Dies erinnert an die legendäre Pressekonferenz des damaligen Innenministers de Maizière, als er auf die Frage eines Journalisten antwortete: „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.“ Sie erinnern sich?

Wir sagen dazu NEIN. Information ist ein Grundrecht und wir sind der Meinung die Bürgerinnen und Bürger sollten umfassend über Dinge, die ihr Leben und ihr Eigentum betreffen informiert werden. Oder wollen Sie erst vom Notar erfahren, dass Sie für Ihr Vorhaben mit Ihrem Eigentum vorab eine Genehmigung der Gemeinde einholen müssen?

Nutzen Sie das Angebot der Gemeinde. Rufen Sie an und fragen sie gezielt nach, ob ein Vorkaufsrecht der Gemeinde auf Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet besteht.

Oder lesen Sie selbst nach im Baugesetzbuch:

§ 144 Absatz 1 und 2
§ 24 Absatz 1 Nummer 3

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