UWG für Klage gegen Grubenflutung

In der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2021 hat sich die UWG gegen die geplante Grubenflutung ausgesprochen und damit einen einstimmigen Beschluss für eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss bzw. den Widerspruch gegen den Abschlussbetriebsplan ermöglicht.

Dem voraus gingen bereits Diskussionen in einer Sondersitzung des zuständigen Ausschusses, bzw. eine Besprechung aller Fraktionsvorsitzenden im Rathaus.

Im Folgenden die Stellungnahme der UWG-Fraktion im Wortlaut:

„Wer die umfassenden Planungsunterlagen zum Grubenwasseranstieg gesichtet hat, wird zu dem Ergebnis kommen, dass durch den Anstieg ein Restrisiko für Mensch und Naturgüter besteht, sowie Erschütterungen und Bodenbewegungen nicht auszuschließen sind. Der Gemeinderat ist dem Schutz des Eigentums und der Gesundheit der Einwohner von Schwalbach sowie dem Erhalt der Naturgüter verpflichtet.

Da ein Anstieg des Grubenwassers auf -320 m NHN lediglich der RAG nutzt und für die Gemeinde Schwalbach nur Nachteile mit sich bringt, kommen wir nach der Abwägung zu einem ablehnenden Urteil. Dies auch unter der Berücksichtigung, dass dieser Anstieg nur der erste Teilabschnitt eines geplanten weiteren Anstiegs bis zum freien Auslauf in Ensdorf ist.

Wir empfehlen daher, gegen den Planfeststellungsbeschluss und gegen den Abschlussbetriebsplan Klage zu erheben bzw. Widerspruch einzulegen.“