Entscheidung über „Windpark Hülzweiler“ noch nicht gefallen

Auch wenn durch die Meldungen in der Presse der Eindruck entsteht, die Entscheidung zum Bau vom drei Windrädern in Hülzweiler nördlich der A8 sei bereits gefallen, entspricht dies nicht den Tatsachen. Der Beschluss des Gemeinderates vom 01.07.2021 beauftragt die Verwaltung lediglich, die potenziellen Flächen zur Pacht anzubieten. Die Entscheidung über die Vergabe der Flächen an einen möglichen Pächter fällt erst, wenn ein konkretes Projekt eines Investors vorliegt. Dies ist auch sinnvoll, da eine Abwägung erst erfolgen kann, wenn konkrete Daten über den exakten Standort, die Ausmaße der Anlagen und die Höhe der Pachteinnahmen vorliegen. Erst dann wird entschieden, ob gebaut wird oder nicht.

Für die UWG wird es eine Zustimmung nicht ohne einen Bürgerentscheid oder eine Bürgerbefragung mit freiwilliger Selbstverpflichtung des Rates geben. Dies ist unsere Position von Anfang an.

Im Folgenden finden Sie die Stellungnahme der UWG-Fraktion des Gemeinderates Schwalbach aus der Sitzung vom 01.07.2021:

Windenergie ist ein wichtiger Teil der Energieversorgung in Deutschland, der bei der Umstellung auf eine nachhaltigere Energieversorgung notwendig ist.

Dies bedeutet aber nicht, dass Windenergieanlagen an jedem Ort bedingungslos zu akzeptieren sind.

Was es vor allem braucht, ist Akzeptanz in der Bevölkerung.

Wir sind weder kompromisslose Windkraftbefürworter, noch fanatische Windkraftgegner und ich denke, das trifft auf Alle hier im Saal und die Meisten in der Bevölkerung zu.

Es gibt viele berechtigte Argumente gegen einen Windpark Hülzweiler und einige dafür. Jeder hat die Schreiben der Bürgerinitiative „Pro Lachwald“ gelesen und die Diskussion in der Bürgerinformationsveranstaltung in Hülzweiler im Januar 2020 verfolgen können. Es sind weitere Punkte in der heutigen Diskussion dazukommen. Die einzelnen Argumente am Ende gegeneinander abzuwägen ist eigentlich Aufgabe des Rates.

Der Gemeinderat hat sich 2016 (die UWG war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Rat vertreten) mit nur einer Gegenstimme gegen die Errichtung eines Windparks im Sprenger Forst ausgesprochen. Die  Begründung lautete:

Minderung des Wohn-,  Freizeit- und Naherholungswertes in der Gemeinde Schwalbach, durch Flächenverlust an Wald und die Beeinträchtigung des Ortsbildes durch die Höhe der Anlagen

HIER FINDEN SIE DEN VOLLSTÄNDIGEN BESCHLUSS UND DIE BERATUNGEN DAZU

Ob man diese Entscheidung gut heißt oder nicht, zweifellos sind dies Argumente, die für den Windpark in Hülzweiler ebenso gelten, zumal hier noch deutlich höhere und größere Anlagen zu erwarten sind.

Der große Unterschied beim Windpark Hülzweiler sind die finanziellen Einnahmen, die in die Gemeindekasse fließen, da die Windenergieanlagen auf Gemeindeland stehen werden.

Der mögliche Vorwurf an den Rat, lediglich wegen des Geldes seine Meinung zu ändern, liegt auf der Hand und ließe sich gegebenenfalls nur schwer entkräften.

Dies sage ich vollkommen ohne Wertung, es ist eine Tatsache, die sich aus der Vorgeschichte ergibt.

Bei großen und den Ort entscheidend prägenden Projekten wie dem hier im Raum stehenden Windpark Hülzweiler, kommt es auch darauf an, dass die Gremien für die Bürger nachvollziehbare und konsequente Entscheidungen treffen. Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Ausgangslage unglücklich.

Wie erreicht man nun Akzeptanz bei den Bürgern? Zunächst einmal durch Transparenz und Information. Aber das genügt nicht. Bürger wollen nicht nur informiert werden, sie wollen auch entscheiden können.  Bei einem solch großen Projekt, welches das Ortsbild auf Jahrzehnte prägen wird, und vor dem Hintergrund der geschilderten Vorgeschichte, sind wir von der UWG der Ansicht, die Entscheidung über Pro und Contra sollte nicht vom Rat allein getroffen werden. Daher wird es von der UWG keine Zustimmung zu einem „Windpark Hülzweiler“ ohne einen Bürgerentscheid der Hülzweiler Bürger oder eine Bürgerbefragung mit freiwilliger Selbstverpflichtung des Rates geben. Dies ist unserer Ansicht nach der fairste Weg, der der Bedeutung des Projektes und dem Anspruch der Bevölkerung über ihren Ort selbst entscheiden zu wollen gerecht wird.

Um dorthin zu gelangen benötigen wir aber ein konkretes Projekt. Das hier vorgeschlagene Anbieten der Gemeindeflächen zur Pacht wird dazu führen, dass mehrere Interessenten Projekte vorschlagen aus denen sich letztlich ein Projekt herauskristallisieren wird. Wichtig dabei ist, dass aus dem Verfahren kein Recht eines Interessenten auf die Pachtflächen entsteht. Dies wurde von Seiten der Verwaltung zugesichert. Die Entscheidungshoheit, ob die Flächen am Ende verpachtet werden oder nicht, bleibt beim Rat und kann damit an die Bürgerinnen und Bürger weitergereicht werden.

Dem heutigen Beschlussvorschlag, die Gemeindegrundstücke zur Pacht anzubieten werden wir daher mittragen, wenngleich wir auch andere Optionen vorgeschlagen haben und uns hätten vorstellen können.

Am Ende, wenn die Details bekannt sind, sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, selbst über das konkrete Projekt und damit über ihren Ort zu entscheiden.