Am 11. Februar 2020 fand eine Sitzung des Ortsrates zum Thema „Windpark Hülzweiler“ mit Einwohnerfragestunde statt.
Siehe dazu auch den Bericht der Saarbrücker Zeitung vom 13.02.2020
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung lautete:
Der Ortsrat Hülzweiler stimmt dem Bau von Windenergieanlagen in der Vorrangfläche nördlich der A8 zu.
alternativ:
Der Ortsrat Hülzweiler stimmt dem Bau von Windenergieanlagen in der Vorrangfläche nördlich der A8 nicht zu.
Die Fraktionen können davon abweichende Anträge und Beschlussvorschläge machen. Der Vorschlag der UWG in der Sitzung dazu lautete wie folgt:
Es handelt sich bei der Entscheidung für oder gegen einen Windpark um die folgenschwerste Entscheidung für das Ortsbild von Hülzweiler der letzten Jahrzehnte. Dies macht eine sachliche und ruhige Abwägung der Vor- und Nachteile erforderlich. Es besteht kein Grund zur Eile, erst sollten sorgfältig alle Informationen gesammelt werden.
Derzeit liegt keine ausreichende Informationsbasis für eine Entscheidung vor.
Wir wissen lediglich von dem in der Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Januar 2020 vorgestellten Projekt über vier Windkraftanlagen des Typs „Enercon E 160“. Der Typ lässt sich aus den veröffentlichten Abmessungen erschließen. Es handelt es sich dabei um einen Prototypen der derzeit größten Onshore-Schwachwindanlage. Eine Anlage davon ist auf Privatgelände geplant.
Vier weitere Investorenangebote existieren offensichtlich, deren Inhalt ist jedoch unbekannt.
Nach Ansicht der UWG darf es aufgrund der Tragweite der Entscheidung und der immensen Auswirkungen auf das Ortsbild keinen Beschluss über die Köpfe der Bürger hinweg geben. Daher fordert die UWG nach Klärung aller Details einen abschließenden ENTSCHEID der Hülzweiler Bürger.
Dabei sollten unabhängig von Ausgang eines Entscheides folgende Randbedingungen für ein mögliches Projekt gelten:
- Investition der Erträge in konkrete Projekte vor Ort
- Bau in Eigenregie, kein Investor soll den Löwenanteil der Erträge erhalten
- Keine Windkraftanlagen auf Privatgelände, keine Bevorteilung Einzelner zu Lasten der Allgemeinheit
- Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger schaffen
- Rückbau und Entsorgung muss finanziell und vertraglich gesichert sein
Beschlussvorschlag der UWG:
Der momentane Informationsstand erlaubt dem Ortsrat Hülzweiler keine Entscheidung, weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Der Ortsrat steht einem möglichen Windpark im ausgewiesenen Windvorranggebiet nördlich der A8 zum aktuellen Zeitpunkt neutral gegenüber.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Ortsrat über alle aktuell vorliegenden Angebote zu unterrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach abgeschlossener Detailplanung, den Ortsrat über das geplante Projekt zu informieren.
Eine Entscheidung wird bis dahin vertagt.
Ergebnis:
Stimmen mit JA: 3 (2 UWG, 1 LINKE)
Stimmen mit NEIN: 8 (6 CDU, 2 SPD)
Antrag wurde abgelehnt
Leider hat sich der Ortsrat mit den Stimmen von CDU und SPD gegen eine Vertagung entschieden und sich bereits jetzt festgelegt. Zwar mit Auflagen, diese sind jedoch sehr schwammig formuliert. Vier von sechs unserer Forderungen aus dem Positionspapier wurden in dem Beschlussvorschlag im Ansatz berücksichtigt, leider nicht mit der nötigen Konsequenz. Allerdings stimmt die Öffnung für einen möglichen Bürgerentscheid, die während einer Sitzungsunterbrechung noch eilig in den Beschlussvorschlag aufgenommen wurde, hoffnungsvoll. Dass sich der Ortsrat bereits zu diesem frühen Zeitpunkt aus dem Spiel genommen hat, ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll.
Aus den oben genannten Gründen konnten wir dem Beschlussvorschlag von CDU und SPD daher nicht zustimmen.
Bereits am 13. Februar hat sich eine Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt und Verkehr erneut mit der Thematik „Windpark Hülzweiler“ befasst. Diese Sitzung war nichtöffentlich und unterliegt der Verschwiegenheitsverpflichtung. Dennoch lässt sich sagen, dass dort erstmal der Fuß vom Gas genommen wurde und zunächst das Verfahren geordnet werden soll.
Aus dem Ortsrat Hülzweiler sind lediglich Ronny Willms (UWG) und Helmut Ney (LINKE) im Bauausschuss und im Gemeinderat vertreten. Der Ortsvorsteher darf an Sitzungen teilnehmen, hat jedoch kein Stimmrecht.
Bereits am 13. Dezember 2019 beantragte die UWG die übrigen Ortsratsmitglieder auf den gleichen Informationsstand zu bringen wie die Gemeinderats- und Ausschussmitglieder. Unserer Ansicht nach dient es nicht der Sache, wenn Ortsratsmitglieder nicht alle über den gleichen Informationsstand verfügen. Wir sind mit unserem Antrag im Ortsrat gescheitert.
Der Beschluss des Ortsrates zum „Windpark Hülzweiler“ vom 11. Februar 2020 im Wortlaut:
Der Ortsrat Hülzweiler stellt sich der Errichtung von Windenergieanlagen unter folgenden Maßgaben nicht entgegen:
- Der Bau von nur drei Windenergieanlagen in einem Mindestabstand von 950 m zur Wohnbebauung wird bevorzugt.
- Neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bzw. positiven Ergebnissen bei Brandschutzkonzept, Schallimmissionsprognose, Schattenwurfprognose, naturkundlichen Gutachten darf es nicht zu einer zusätzlichen Belastung, insbesondere Gesundheitsbelastung der Bürgerinnen und Bürger, ob in Hülzweiler oder Schwarzenholz, durch Schall jeder Art kommen. Es besteht bereits eine Belastung durch den Verkehrslärm der nahegelegenen Autobahn.
- Die Zuwegung zu den Baustellen darf nicht durch Wohngebiet führen. Ein zügiger Rückbau nach den Baumaßnahmen hat zu erfolgen.
- Nach Errichtung der Anlagen hat eine unverzügliche Wiederaufforstung zu erfolgen. Ausgleichsmaßnahmen sind durchzuführen mit Priorität in der Umgebung der Anlagen, dann auf weiterem Hülzweiler Gebiet und schließlich auf Gemeindegebiet. Der Ortsrat ist zu beteiligen.
- Nach Ende der Nutzung sind die Anlagen vollständig zurück zu bauen. Für die Finanzierung müssen Sicherheiten vorliegen.
- Hülzweiler trägt die Last, dann soll Hülzweiler auch in besonderem Maße von den Einnahmen profitieren.
- Ein Beteiligungsmodell für Hülzweiler Bürger ist zu prüfen.
- Im weiteren Verfahren sind die Bürger zeitnah und umfassend zu beteiligen. Gegen eine Befragung aller Einwohner Hülzweilers durch den Gemeinderat bestehen keine Bedenken, ebensowenig gegen einen Bürgerentscheid.
Ergebnis:
Stimmen mit JA: 8 (6 CDU, 2 SPD)
Stimmen mit NEIN: 3 (2 UWG, 1 LINKE)