Unsere Position zum „Windpark Hülzweiler“

Um die Abwägung der Vor- und Nachteile eines potenziellen Windparks im Hülzweiler Wald und die Diskussion darüber zu versachlichen, möchten wir die aktuelle Debatte zum globalen Klimawandel sowie die aktuellen Probleme bei der Umsetzung der Energiewende bewusst ausblenden. Diese Aufgaben müssen auf Landes-, Bundes- und globaler Ebene gelöst werden. Auch unsere Gemeinde muss hier selbstverständlich einen Beitrag leisten, dies sollte jedoch beim Thema „Windpark Hülzweiler“ nicht ausschlaggebend sein.

Die UWG möchte versuchen, anhand der lokalen Auswirkungen eines „Windpark Hülzweiler“ die positiven und negativen Aspekte gegenüber zu stellen, um dann eine Entscheidung zum Wohle der Gemeinde und des Ortes treffen zu können.

Unter der Berücksichtigung dieser Randbedingungen stellt sich die Situation für die Bürger aus unserer Sicht folgendermaßen dar:

Positiv Negativ
Finanzielle Einnahmen für die Gemeinde Schallemissionen, damit einhergehend gesundheitliche Gefahren durch Lärm
optisch bedrängende Wirkung durch sehr große Anlagen
Schädigung des Waldes durch Holzeinschlag für Standplatz, Zuwegung und Stromtrassenführung
Gefährdung der Tierwelt (Stichwort Vogelschlag)
Einschränkung der Naherholungsfunktion des Waldes
sinkende Immobilienwerte in unmittelbarer Umgebung der Anlagen
Schattenwurf (Schwarzenholz)
Offene Frage des Rückbaus inklusive Entsorgung

Die Übersicht zeigt, dass der finanzielle Aspekt der einzig greifbare positive Effekt ist, der sich für die Gemeinde und den Ort ergibt.

Die negativen Auswirkungen treffen vor allem die Bürger von Hülzweiler, in besonderem Maße – was Emissionen und Wertverlust angeht – die Bürger in unmittelbarer Nachbarschaft der Windräder. Durch die immense Größe sind die Anlagen im gesamten Gemeindegebiet wahrzunehmen.

Fakt ist, ein Windpark der vorgestellten Größe wird das Ortsbild von Hülzweiler über Jahrzehnte prägen. Fakt ist auch, die finanziellen Einnahmen können je nach Ausgestaltung bedeutend sein.

Die Frage, die sich stellt ist, ob die finanzielle Entschädigung die negativen Aspekte der Windenergieanlagen aufwiegen kann.

Die UWG ist der Ansicht, dies ist keine Frage, die Ratsmitglieder alleine für sich entscheiden sollten. Das Ortsbild und etwaige finanzielle Einnahmen sind nicht das Eigentum der Räte. Auch Emissionen, die unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen, werden individuell unterschiedlich wahrgenommen und können nicht pauschal beurteilt werden.

Es handelt sich für die Gemeinde Schwalbach und Hülzweiler im Besonderen um ein Projekt gewaltigen Ausmaßes, das nach unserer Auffassung ein Votum der Bürger erforderlich macht.

Wir fordern daher, nachdem die Bedingungen in den Räten festgelegt wurden, einen abschließenden Entscheid durch die Bürger!

Dabei wird die UWG in den Gremien folgende Forderungen stellen:

  • Die Einnahmen müssen sich zu einem erheblichen Anteil unmittelbar in Investitionen in der Gemeinde niederschlagen. Dazu soll ein konkreter Investitionsplan für Projekte im Ort aufgestellt werden, damit für die Bürger der Gewinn auch erfahrbar ist.
  • Beauftragung und Bau der Windenergieanlagen in Eigenregie. Kein Großinvestor soll den Löwenanteil der Subventionen einstreichen und die Gemeinde lediglich durch Pachtzahlungen beteiligen. Das Ziel muss sein, die finanzielle Entschädigung zu maximieren, um damit größtmöglichen Gewinn für die Allgemeinheit zu erreichen.
  • Keine Windenergieanlagen auf Privatgelände. Im ausgewiesenen Windvorranggebiet sind auch Privatflächen vorhanden. Es darf nicht sein, dass Profit individualisiert wird und Lasten verallgemeinert werden. Windenergieanlagen sollen daher ausschließlich auf Gemeindeland entstehen.
  • Nach Ende der Laufzeit muss ein vollständiger Rückbau inklusive Fundament mit anschließender Renaturierung erfolgen. Der Rückbau muss vertraglich und finanziell gesichert sein.
  • Beteiligung der Bürger durch ein Beteiligungsmodell. Den Bürgern soll die Möglichkeit geschaffen werden auch finanziell an den Anlagen zu partizipieren. Dazu soll den Bürgern ein Beteiligungsmodell mit fester Rendite angeboten werden.

Nach Ausarbeitung eines präsentablen Paketes mit hinreichender Detailgenauigkeit soll das konkrete Angebot in weiteren Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellt werden. Die Daten müssen transparent und für alle einsehbar sein.

Überall wird mehr Bürgerbeteiligung verlangt, insbesondere auch um die Akzeptanz von erneuerbaren Energien zu verbessern.

Wir machen Ernst damit.

Die Bürger haben den nötigen Sachverstand. Dies haben Sie in der Informationsveranstaltung vom 14. Januar 2020 eindrucksvoll bewiesen.

Das letzte Wort in dieser wichtigen Entscheidung sollten die Bürger haben.

Es ist unser Ort.