Gewerbegebiet Hild III – Aus und vorbei?

Die Schwalbacher Kommunalpolitik startet mit einem Hammerthema ins neue Jahr.

Die Erschließung des potentiellen Gewerbegebietes Hild III in Hülzweiler stand im Gemeinderat auf der Tagesordnung.

Die Befürworter heben dabei die Themen Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen hervor. Es sei eine einmalige Chance dieses Gewerbegebiet, ohne dass es Geld koste, zu erschließen.

Was sich auf den ersten Blick vielleicht für den ein oder anderen gut anhören mag, hält einer differenzierten Betrachtung jedoch nicht stand.

Wenn man von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen spricht, muss man auch immer deren Größenordnung berücksichtigen.

Wenn jemand vorschlagen würde 50 Hektar Fläche zu asphaltieren um einen Arbeitsplatz zu schaffen um nach Abschreibung der Investitionskosten nach zig Jahren 100 Euro Gewerbesteuer zu zahlen, käme wahrscheinlich niemand auf die Idee dies zu unterstützen.

Um diese Flächen geht es

Hingegen wäre es ein anderes Thema, wenn mehrere mittelständische Betriebe auf einer Fläche von 5 Hektar 1000 qualifizierte Arbeitsplätze schaffen würden.

Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Im konkreten Einzelfall – und um den geht es bei Entscheidungen immer – überwiegen die Kosten deutlich.

Konkret geht es um eine Fläche von 16 Hektar. Dies entspricht einer Fläche vom Zehnfachen des Großen Marktes in Saarlouis. Ein Investor möchte 10 Hektar davon durch eine Spedition/Logistikbetrieb nutzen. Dabei gibt es eine Option auf Arbeitsplätze im mittleren einstelligen Bereich pro Hektar. Was mit der restlichen Fläche geschehen soll bleibt unklar.

Was wird positiv hervorgehoben:

Gewerbesteuer:
Für den Unternehmensteil, der in Hülzweiler angesiedelt werden soll, ist Gewerbesteuer in einem nennenswerten Ausmaß nicht zu erwarten. Ohnehin werden die Investitionen zunächst auf einige Jahre abgeschrieben.

Arbeitsplätze:
Hier kommt es darauf an, ob diese lediglich verlagert oder neu geschaffen werden. Eine unsichere Option auf Arbeitsplätze im mittleren einstelligen Bereich pro zehntausdend Quadratmeter ist für uns keine besonders ökonomische Flächennutzung. Es ist ohnehin so, dass die Arbeitsplätze auch geschaffen werden, wenn sich eine besser geeignete Fläche findet.

Was sind die negativen Aspekte

Ein Logistikbetrieb ist ein flächenintensiver Betrieb. Eine Fläche von 10 Hektar intakter landwirtschaftlicher Nutzfläche wird dauerhaft und unwiederbringlich versiegelt. Dies entspricht einer Fläche von ca. 15 Fußballfeldern. Freiflächen sind wertvoll und lassen sich nicht vermehren. Es ist nicht generationengerecht weiterhin Freiflächen zu verbrauchen, während brachliegende Industrieflächen ungenutzt bleiben (Beispiel: Kraftwerk Ensdorf)

Die Nutzungsart der weiteren rund 6 Hektar Fläche bleibt offen. Käme ein Investor auf die Idee, unter Nutzung des aktuellen Förderprogramms des Bundesverkehrsministeriums LKW-Parkplätze mit sanitären Einrichtungen (WC, Dusche) zu schaffen, ließe sich dies kaum verhindern. Die Nutzung der Betriebshöfe von Speditionsunternehmen wird im Förderprogramm gar ausdrücklich genannt. Die aktuelle Diskussion um den LKW-Parkplatz in Saarwellingen sollte jedem bekannt sein.

Ein 24 Stunden Betrieb sorgt für negative Auswirkungen auf die Anwohner. Durch den LKW-Verkehr und durch die absehbar erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für das Gelände sind nicht nur Lärmimmissionen, sondern auch Lichtimmissionen zu befürchten. Das nächste Wohngebiet ist weniger als 200m von der überplanten Fläche entfernt.

Fazit:

Die Entwicklung eines Gewerbegebietes darf nicht Selbstzweck sein. Vielmehr müssen zur Rechtfertigung eines derart massiven Eingriffs überwiegende öffentliche Interessen den Nachteilen für gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse und den Nachteilen aufgrund Zerstörung wertvoller Kulturflächen gegenüberstehen.

Die Größenordnung der zu erwartenden Steuereinnahmen und der eventuell entstehenden Arbeitsplätze ist leider im Vergleich zu den Kosten, die es entgegen der Argumentation der Befürworter gibt, erschreckend gering.

Wir sind den nachfolgenden Generationen eine nachhaltige Entwicklung unseres Ortes schuldig. Daher ist für uns als UWG die Ansiedlung eines Logistikkonzerns westlich des bestehenden Gewerbegebietes auf intakten Kulturflächen nicht mit dem Gemeinwohl vereinbar.

Hintergrundinformationen:

Im Flächennutzungsplan sind westlich des bestehenden Gewerbegebietes am Ortsausgang Hülzweiler 16 Hektar (1 Hektar entspricht 10.000 m²) als potentielles Gewerbegebiet ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan gibt lediglich eine grobe Flächenordnung vor, Baurecht besteht derzeit nicht. Die Flächen sind größtenteils im Eigentum der RAG, daneben gibt es noch private Eigentümer. Als das Vorhaben erstmalig im Bauausschuss präsentiert wurde, hat man das Thema in den Ortsrat vertagt, wo das Projekt einstimmig in einem gemeinsamen von allen Fraktionen erarbeiteten Beschlussvorschlag abgelehnt wurde. Daraufhin hat sich der Bauausschuss ebenfalls mehrheitlich der Argumentation des Ortsrates angeschlossen.

Auszug aus dem Flächennutzungsplan: „Westl. Erweiterung Hild“ in weiß

Anfang des Jahres wurde das Projekt dann erneut dem Bauausschuss vorgelegt. Wesentliche Änderungen gab es nicht. Wiederum wurde das Thema dem Ortsrat vorgelegt und – wie zu erwarten – erneut abgelehnt. In einer detaillierten fraktionsübergreifenden Stellungnahme wurde dort die Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Ansiedlung durchgeführt. Abschließend wurde der Tagesordnungspunkt in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat behandelt. Der Erschließung der Flächen für eine Spedition/Logistikunternehmen wurde im Gemeinderat dann mit 15 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung nicht zugestimmt (siehe Bericht Saarbrücker Zeitung vom 01.03.2021, Seite C3). Aber das Thema ist damit wohl noch nicht abgeschlossen. Laut eines weiteren Berichtes der Saarbrücker Zeitung (26.02.2021, Seite A7), steht Schwalbach noch in der engeren Auswahl des Wirtschaftsministeriums zum „Masterplan Industrieflächen Saarland 2“.