Der Gemeinde Schwalbach liegt ein Angebot eines Investors vor, der drei bis vier Windenergieanlagen in Hülzweiler errichten möchte. Der Standort soll nördlich der A8 auf Hülzweiler Bann sein. Der alte Gemeinderat und Ortsrat hatte noch in 2017 an dieser Stelle ein sogenanntes Windvorranggebiet über einen Flächennutzungsplan ausgewiesen und damit den Weg für solche Anlagen freigemacht. Der Abstand des Vorranggebietes von der geschlossenen Wohnbebauung beträgt 800 Meter. Da die Anlagen in der Regel nicht direkt auf der Grenze stehen ist mit einem Anlagenabstand zur Wohnbebauung von ca. 900 m zu rechnen.

Das aktuelle Vorhaben wurde in nichtöffentlicher Sitzung am 4. Dezember 2019 vom potentiellen Investor im Ausschuss für Bauwesen vorgestellt. Dort wurde mit den Stimmen der UWG entschieden, zunächst die Bürger in einer Bürgerinformationsveranstaltung über das Investorengesuch zu informieren, bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden. Diese findet am 14. Januar 2020 um 18:00 Uhr im Haus für Kultur uns Sport in Hülzweiler statt.
Nehmen Sie an dieser Veranstaltung teil, bis jetzt ist nichts entschieden. Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch sich im frühen Stadium zu informieren und Ihre Meinung einzubringen.
Bereits einen Tag nach der Ausschusssitzung wurden wir von Bürgern aus mehreren Gemeinden zu dem geplanten Projekt gefragt. Wir haben daraufhin schriftlich um Aufhebung der Verschwiegenheitsverpflichtung der Gemeinderatsmitglieder zu Art und Umfang des Projektes gebeten, da das Thema offensichtlich bereits in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Dies wurde von der Gemeindeverwaltung abgelehnt. Wir prüfen derzeit, welche Informationen wir ohne Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung weitergeben können. Dieser Artikel wird dann gegebebenfalls aktualisiert.
Windenergieanlagen sind Industrieanlagen, die Emissionen verursachen. Dies sind in der Regel Schall, Schattenwurf und je nach Größe und Abstand zur Anlage eine optisch bedrängende Wirkung. Im Gegenzug entstehen Einnahmen für die Gemeindekasse, wenn die Anlagen auf gemeindeeigenem Gebiet stehen. Dies gilt es gegeneinander abzuwägen.
Die Bürger sollen unserer Auffassung nach dabei das letzte Wort haben.