Widerspruch gegen LKW-Parkplätze in Hülzweiler gescheitert

Wegen zu behäbiger Vorgehensweise der Verwaltung, blieben die Anstrengungen des Ortsrates Hülzweiler und des Gemeinderates, dem geplanten LKW-Parkplatz planungsrechtlich zu begegnen, ohne Erfolg. Der Widerspruch der Gemeinde gegen den Bauvorbescheid zur Schaffung von 23 LKW-Stellplätzen wurde vom Kreisrechtsausschuss zurückgewiesen.

Ein Investor plant die Errichtung von 23 LKW-Stellplätzen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung in Hülzweiler um die ehemaligen Hallen von Johnson Controls im Gewerbegebiet Hild I. Ein Rastplatz mit Toiletten, Duschmöglichkeiten, Warenautomaten und überdachten und nichtüberdachten Sitzmöglichkeiten soll dort entstehen.

Um es gleich vorwegzunehmen, LKW-Fahrer übernehmen eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Sie sorgen dafür, dass Waren und Güter, die überall benötigt werden, zur rechten Zeit am rechten Ort ankommen. Leider sind die Arbeitsbedingungen nicht immer die besten und um Ruhezeiten einhalten zu können, verdienen sie ansprechende und gut ausgestattete Rastplätze. Da LKW-Parkplätze aber auch Belastungen mit sich bringen, wie Lärm durch rangierende Fahrzeuge, laufende Kühlaggregate, Abgase, früher Abreise- und später Anreiseverkehr, wird kein verantwortungsvoller Planer einen solchen Stellplatz nur 60 Meter von der Wohnbebauung entfernt errichten wollen.

Oder doch?

Grund ist das Förderprogramm LKW-Stellplätze (SteP) des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, das solche Vorhaben mit Steuergeldern zu 90 Prozent fördert. Da der Bund nicht in der Lage ist ausreichend Stellplätze an Autobahnraststätten vorzuhalten, wird mit dieser Förderrichtlinie das Problem in die Kommunen verlagert. Findige Investoren oder Besitzer von nicht genutzten Gewerbegrundstücken sehen ihre Chance auf das große Geld aus dem Fördertopf. Im hier vorliegenden Fall zum Leidwesen der Anwohner, die dort seit Jahrzehnten wohnen.

Besonders ärgerlich ist, dass es seitens der Gemeindeverwaltung versäumt wurde, einer solchen städtebaulich problematischen Entwicklung mit den ihr zur Verfügung stehenden planungsrechtlichen Mitteln zu begegnen. Genauer gesagt wurde es verschlafen.

Was ist geschehen?

Am 22.12.2022 wurde die Verwaltung von der unteren Bauaufsicht über eine Bauvoranfrage zu den besagten Stellplätzen informiert. Weder in der Bauausschusssitzung vom 18.01.2023, noch in der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2023, wurde die Bauvoranfrage Tagesordnungspunkt der Sitzung. Erst am 07.02.2023 – und somit mehr als sechs Wochen später – wurde die Anfrage erstmals einem Gremium – dem Ortsrat Hülzweiler (zur Kenntnis) – vorgelegt.

Es verstrichen zwei weitere Sitzungen (Bauausschuss am 08.02.2023 und Gemeinderat am 02.03.2023), ohne dass es die Bauvoranfrage auf die Tagesordnung schaffte.

Am 09.03.2023 erging dann der positive Bauvorbescheid seitens der unteren Bauaufsicht. Dieser hat bindende Wirkung.

Am 15.03.2023 im Bauausschuss und am 30.03.2023 im Gemeinderat wurden dann endlich die nötigen Schritte unternommen: Aufstellungsbeschluss zur Teiländerung des Bebauungsplanes und Erlass einer Veränderungssperre gemäß §14 BauGB.

Leider zu spät…

Was im Januar oder Februar 2023 noch zum Erfolg geführt hätte, war im März 2023 nach der Erteilung des positiven Bauvorbescheids der unteren Bauaufsicht nicht mehr möglich. So auch die Begründung des Kreisrechtsausschusses im Widerspruchsbescheid:

„Im Übrigen ist dabei darauf zu verweisen, dass ein Bauvorbescheid, der die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellt und nach dem Landesrecht ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung ist (sog. Bebauungsgenehmigung), sich gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines Bebauungsplans durchsetzt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.02.1984, 4 C 39/82, zitiert nach juris)“

Wenn man nach einer Information der unteren Bauaufsicht vom 22.12.2022 mehr als drei Monate benötigt, um am 30.03.2023 eine Veränderungssperre zu erlassen, die mit Bekanntmachung vom 06.04.2023 Rechtskraft erlangt, also exakt 15 Wochen nach Kenntnis der Lage, braucht man sich nicht zu wundern, wenn man Schiffbruch erleidet.

Leider ist damit den Anwohnern nicht geholfen und da die Verwaltung ja bekanntlich keine Fehler macht, ist eine Wiederholung der Misere unter anderen Vorzeichen nicht ausgeschlossen. Eine positive Fehlerkultur heißt, aus Fehlern lernen und dieselben Fehler nicht ein zweites Mal zu machen. Dazu muss man aber den Fehler erstmal erkennen und eingestehen. Die ersten Äußerungen seitens Bürgermeister Neumeyer (CDU) uns gegenüber dazu stimmen nicht optimistisch.

Am 01.02.2024 wird unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt Ö6 über das weitere Vorgehen bzgl. des LKW-Stellplatzes beraten. Leider wurde es von der Verwaltung versäumt, den Tagesordnungspunkt im Blickpunkt zu veröffentlichen

Ein LKW-Stellplatz ist aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung hier nicht verträglich umsetzbar.

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